Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Planungsaufträge und Angebote, die das Architekturbüro CEBRA, vertreten durch Christoph und Eva Jocher, für Auftraggeber in Österreich und international erbringt. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von CEBRA schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird durch den individuellen Vertrag zwischen CEBRA und dem Auftraggeber bestimmt. Die Planung und Beratung umfasst u.a. Um- und Zubauten sowie Einrichtungsplanungen für Bildungseinrichtungen wie Schülerheime, Fachschulen und Kindergärten. Für öffentliche Aufträge verpflichtet sich CEBRA zur Einhaltung vereinbarter Kostenvorgaben und Termine. Die detaillierten Leistungsphasen und das Honorar richten sich nach den einschlägigen rechtlichen Vorschriften, wie dem Leistungsbild der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bzw. den nationalen Architekturtarifordnungen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme eines Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich festgelegt und von CEBRA bestätigt wurden.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CEBRA alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Informationen für die Planung und Realisierung des Projekts bereitzustellen. Verzögerungen oder Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Planungsleistungen richtet sich nach den vereinbarten Honoraren gemäß Angebot oder Vertrag. Soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemein gültigen Architekturtarife. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich CEBRA das Recht vor, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu erheben und Leistungen bis zur Zahlung der offenen Beträge auszusetzen.
6. Termine und Fristen
CEBRA verpflichtet sich, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten, soweit alle erforderlichen Informationen und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle von CEBRA liegen, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
7. Haftung und Gewährleistung
CEBRA haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CEBRA nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistungen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
CEBRA bleibt Inhaber aller Urheberrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten Entwürfen, Plänen und anderen geistigen Leistungen. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung der Pläne und Entwürfe im Rahmen des vereinbarten Projekts. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Inhalte bedarf der schriftlichen Zustimmung von CEBRA.
9. Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Im Falle einer Kündigung hat CEBRA Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie Ersatz der angefallenen Kosten. CEBRA ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt oder fällige Zahlungen verweigert.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
CEBRA verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Vertragserfüllung und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben verarbeitet.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Graz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
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