Zu unseren Aufgaben zählen Projekte von Small bis Large:
Möbelentwürfe, Einrichtungsplanung, Umbauten, Sanierungen, Studien, Planung von Wohnhäusern, Büros, Heimen, Schulen, Gewerbebauten.
Grundlagen / Konzepte / Materialien / Energiequellen
Die Grundlagen für die Erarbeitung von Konzepten neuer Lebens- und Arbeitsräume bilden die Vorstellungen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Bauherren. Einflussreiche Faktoren für unseren Planungsprozess sind vorhandene Strukturen, die Umgebung sowie der finanzielle, rechtliche und zeitliche Rahmen.
Das Thema Nachhaltigkeit im Bau spielt eine wesentliche Rolle in der Planung von der ersten Phase an. Entscheidend für umweltbewusstes Bauen sind die Standortwahl, die Verwendung nachhaltiger Materialien, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Um- und Nachnutzung von Bestand mit dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit Boden, Baustoffen und natürlichen Ressourcen.
Betreuung und Umfang
Wir betreuen die Projekte vom Entwurf bis zur Fertigstellung, wobei der Umfang unserer Leistung von Ihnen als Auftraggeber:in festgelegt wird: Es können sowohl Einzelleistungen als auch die Gesamtleistung beauftragt werden.
Der Umfang der Leistungen bestimmt die Höhe des Honorars. Es ist grundsätzlich möglich das Honorar frei zu vereinbaren, doch zur Orientierung werden die Leistungs- und Vergütungsmodelle der Kammer der Ziviltechniker:innen verwendet. Grundlage der Honorarberechnung sind die Baukosten, die Besonderheiten und Komplexität des Bauvorhabens sowie Terminanforderungen.
Architektur - Die Kunst des Raumes
cebra Architekten – Wir entwickeln mit Leidenschaft und Präzision. Architektur ist mehr als nur das Erstellen von Bauplänen und Entwürfen – es ist die Kunst, Raum, Form und Funktion in Einklang zu bringen. Unser Ziel ist es, nicht nur ästhetisch ansprechende, sondern auch funktionale und nachhaltige Gebäude zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden entsprechen.
- Konzeptionelle Entwürfe
- Detailplanung
- ein weiterer Aufzählungspunkt
Sehen Sie sich gerne unsere bereits erfolgreich abgeschlossenen Architekturprojekte an:
Leistungsphasen
Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen – hier eine Auflistung mit den wesentlichen Aufgaben der Architekten, nachzulesen im Leistungsmodell Objektplanung Architektur (LM_OA).
LPH 1 Grundlagenanalyse
- Klären der Vorstellungen und Anforderungen der Auftraggeber
- Ortsbesichtigung
- Prüfung der Machbarkeit
- Beratung zum Leistungsbedarf
- optional Bestandsaufnahme und Standortanalyse
LPH 2 Vorentwurf
- Abstimmen der Zielvorstellungen
- Erarbeiten des Vorentwurfs
- Zeichnungen im Maßstab 1:200
- Austausch mit anderen Fachplanern
- Abstimmung mit Behörden
- Kostenschätzung
- Erstellen eines groben Terminplans
Diese erste Phase (1-2) ist ein entscheidender Teil der Planung, begleitet durch Gespräche und Skizzen, mit dem Ziel die beste Lösung für die Bauaufgabe zu ermitteln.
LPH 3 Entwurfsplanung
- Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage des Vorentwurfs
- Zeichnungen im Maßstab 1:100
- Objektbeschreibung
- Kostenberechnung
- Abstimmung mit Behörden und Fachplanern
Die Planung wird konkreter, ab jetzt wird mit Planern anderer Fachgebiete (z.B. Statik, Bauphysik) intensiver zusammengearbeitet. Die Kosten werden genauer berechnet, und Anpassungen des Entwurfs vorgenommen. Ziel ist ein realistisches und durchführbares Planungskonzept.
LPH 4 Einreichplanung
- Erarbeiten und Zusammenstellen der Genehmigungsunterlagen
- Einreichen der Unterlagen bei der Baubehörde
Die Planung wird finalisiert, und die Baugenehmigung bei der Behörde beantragt.
LPH 5 Ausführungsplanung
- Erarbeiten des Ausführungsplans mit allen notwendigen Einzelangaben
- Zeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1
- Materialbestimmungen
- Massenermittlung
- Abstimmung mit Fachplanern
- Fortschreiben der Terminpläne
- Fortschreiben der Ausführungspläne
- Übergabe der Pläne an ausführende Firmen
Der Plan wird ergänzt mit Angaben, die für die Bauausführung notwendig sind. Je detaillierter der Plan ist, umso genauer und einfacher wird die Umsetzung auf der Baustelle gelingen.
LPH 6 Ausschreibung
- Erstellen eines Vergabeterminplans
- Erstellen von Leistungsverzeichnissen
- Ermittlung und Zusammenstellung von Mengen
- Kostenkontrolle
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
In dieser Phase werden die Auftragsvergaben an Firmen vorbereitet. Die Kosten einzelner Bauleistungen werden ermittelt und verglichen auf Basis der Angebote der Firmen.
LPH 7 Begleitung der Bauausführung
- Planerische Begleitung der Bauausführung
- Prüfen und Freigeben der Montage- und Werkstattpläne
- Begleitung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung und der technischen Lösungen
Die Montage- und Werkpläne der ausführenden Firmen werden geprüft und freigegeben. Es wird auf Umsetzung des genehmigten Bauplans hinsichtlich Gestaltung und konstruktiver Lösungen geachtet. Gibt es Änderungen bei Details oder Maßen, werden die Planunterlagen aktualisiert.
LPH 8 örtliche Bauaufsicht und Dokumentation
- Vertretung der Interessen der Auftraggeber
- Überwachen der Ausführung des Objektes
- Bauzeitplan erstellen und überwachen
- Dokumentation des Bauablaufs
- Kostenkontrolle
- Rechnungsprüfung
- Abnahme der Bauleistungen
- Feststellen von Mängeln und Überwachung ihrer Beseitigung
- Teilnahme an behördlicher Abnahme
- Übergabe des Objekts
Die Herstellung des Bauwerks wird überwacht hinsichtlich Übereinstimmung mit den Plänen, Verträgen und der Baugenehmigung. Kontrolliert werden auch die Einhaltung von technischen Regeln und des Bauzeitplans, Mängel und Bauablauf werden dabei dokumentiert. Nach Fertigstellung einer Bauleistung erfolgt eine Abnahme, und die Rechnungen der ausführenden Firmen werden geprüft.
Diese Leistung können wir anbieten, aber in den meisten Fällen vergeben wir sie an Kollegen als Sub-Auftragnehmer bzw. erfolgt die Vergabe extern.
LPH 9 Objektbetreuung
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
Diese Phase betrifft in der Regel Großprojekte und öffentliche Aufträge. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beträgt max. drei Jahre ab der Abnahme der Bauleistung.